1. Bewertung des Pfandgegenstands: Der Kreditgeber, oft ein Pfandhaus, bewertet den Wert des eingereichten Pfandgegenstands. Dies kann Schmuck, Uhren, Elektronikgeräte, Kunstwerke oder andere wertvolle Gegenstände umfassen.
2. Kreditangebot: Basierend auf der Bewertung des Pfandgegenstands macht der Kreditgeber dem Kreditnehmer ein Angebot für den Kreditbetrag. Der Kreditbetrag liegt normalerweise unter dem Marktwert des Pfandgegenstands.
3. Vertragsabschluss: Wenn der Kreditnehmer das Angebot annimmt, werden die Kreditbedingungen und die Rückzahlungsvereinbarung in einem Vertrag festgehalten. Der Vertrag enthält Informationen wie den Kreditbetrag, den Zinssatz, die Laufzeit und die Bedingungen für die Rückzahlung.
4. Pfandhinterlegung: Der Kreditnehmer hinterlegt den Pfandgegenstand beim Kreditgeber. Der Gegenstand wird sicher aufbewahrt, bis der Kredit vollständig zurückgezahlt ist.
5. Auszahlung des Kreditbetrags: Nachdem der Vertrag unterzeichnet und der Pfandgegenstand hinterlegt wurde, erhält der Kreditnehmer den vereinbarten Kreditbetrag in bar oder auf sein Bankkonto.
6. Rückzahlung des Kredits: Der Kreditnehmer hat eine bestimmte Laufzeit, um den Kredit zurückzuzahlen, normalerweise einschließlich der Zinsen. Dies kann in Form von festen monatlichen Ratenzahlungen oder einer Einmalzahlung erfolgen.
7. Gegenstandsrückgabe: Sobald der Kredit vollständig zurückgezahlt ist, gibt der Kreditgeber den Pfandgegenstand an den Kreditnehmer zurück.
Es ist wichtig zu beachten, dass Pfandkredite kurzfristige Finanzierungsoptionen sind. Die genauen Bedingungen und Zinssätze können je nach Pfandhaus und gesetzlichen Bestimmungen variieren.
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